Was bedeutet SIRI überhaupt?
SIRI ist die Abkürzung für die dänische Behörde für internationale Rekrutierung und Integration. Sie gehört zu den zentralen Behörden, wenn ausländische Staatsangehörige in Dänemark leben, arbeiten oder studieren möchten.
Für deutsche Staatsangehörige ist vor allem ein Bereich wichtig: das EU-Aufenthaltsdokument. Deutschland gehört zur EU. Deshalb gelten für deutsche Staatsangehörige die Regeln über die Freizügigkeit innerhalb der EU.
Das Wichtigste für Einsteiger:
SIRI ist nicht das Grundbuchamt, nicht die Kommune und nicht die
Behörde, die Ihnen das Haus überschreibt. SIRI beschäftigt sich in
diesem Zusammenhang mit Ihrem Recht, sich nach den EU-Regeln
in Dänemark aufzuhalten.
Warum kommt SIRI nach dem Hauskauf?
Wenn Sie eine Immobilie in Dänemark kaufen, werden Sie dadurch Eigentümer eines Hauses. Das ist jedoch etwas anderes als die Frage, ob Sie Ihren dauerhaften Lebensmittelpunkt nach Dänemark verlegen und dort nach den EU-Regeln registriert werden.
Der Hauskauf allein ersetzt deshalb kein Aufenthaltsrecht und kein EU-Aufenthaltsdokument. Wenn der Hauskauf aber Teil Ihres tatsächlichen Umzugs nach Dänemark ist, gehört SIRI für viele deutsche Käufer zu den ersten behördlichen Schritten nach dem Kauf.
Eigentum und Aufenthalt sind zwei verschiedene Dinge
Ein Haus in Dänemark zu besitzen bedeutet nicht automatisch, dass Sie allein aufgrund dieses Eigentums ein EU-Aufenthaltsdokument erhalten. SIRI prüft, auf welcher Grundlage Sie nach EU-Recht in Dänemark wohnen.
Wer braucht ein EU-Aufenthaltsdokument?
Für EU-/EWR-/Schweizer Bürger gilt grundsätzlich: Wer sich nur für einen kurzen Zeitraum in Dänemark aufhält, benötigt nicht automatisch ein EU-Aufenthaltsdokument. Wer jedoch plant, länger als drei Monate in Dänemark zu bleiben, muss grundsätzlich innerhalb der entsprechenden Frist ein EU-Aufenthaltsdokument beantragen.
Dabei reicht es nicht, einfach nur zu sagen: „Ich habe jetzt ein Haus in Dänemark.“ Sie müssen zu einer der Aufenthaltsgrundlagen nach den EU-Regeln passen.
Arbeitnehmer
Sie arbeiten tatsächlich in Dänemark und können Ihre Beschäftigung entsprechend dokumentieren.
Selbständige
Sie betreiben eine tatsächliche selbständige Tätigkeit beziehungsweise ein Unternehmen in Dänemark.
Ausreichende eigene Mittel
Sie können sich selbst finanzieren und nachweisen, dass Ihnen ausreichende Mittel für Ihren Aufenthalt zur Verfügung stehen.
Studierende oder Familienangehörige
Auch Studium oder eine qualifizierende familiäre Beziehung können eine Aufenthaltsgrundlage nach den EU-Regeln darstellen.
Was bedeutet „ausreichende eigene Mittel“?
Nicht jeder deutsche Immobilienkäufer zieht nach Dänemark, um dort sofort eine Arbeitsstelle anzunehmen. Manche leben von Ersparnissen, Rente, Pension oder anderen regelmäßigen Einkünften. In solchen Fällen kann die Aufenthaltsgrundlage „Person mit ausreichenden Mitteln“ relevant sein.
SIRI nimmt dabei eine konkrete individuelle Prüfung vor. Nach den offiziellen Regeln müssen ausreichende Mittel vorhanden sein, damit Sie sich und gegebenenfalls mitziehende Familienangehörige finanzieren können. Die Mittel müssen für mindestens die ersten zwölf Monate dokumentiert werden können; die Voraussetzung der Selbstversorgung muss grundsätzlich während des Aufenthalts weiter erfüllt sein.
Wichtig: Welche Aufenthaltsgrundlage zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Deshalb sollte man die Unterlagen nicht einfach nach einem allgemeinen Muster einreichen.
Wie läuft die SIRI-Registrierung ab?
Für jemanden, der das dänische System noch nie benutzt hat, lässt sich der Ablauf vereinfacht in fünf Schritte aufteilen:
Die richtige Aufenthaltsgrundlage bestimmen
Zuerst muss geklärt werden, ob Sie beispielsweise als Arbeitnehmer, Selbständiger, Student, Familienangehöriger oder als Person mit ausreichenden eigenen Mitteln registriert werden.
Unterlagen vorbereiten
Welche Nachweise benötigt werden, hängt von der Aufenthaltsgrundlage ab. Typisch sind Identitätsnachweise und Dokumente, die genau Ihre Aufenthaltsgrundlage belegen, etwa Arbeitsunterlagen oder Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel.
Antrag ausfüllen
Der relevante Antrag wird über die offiziellen SIRI-Seiten auf New to Denmark vorbereitet. SIRI empfiehlt bei EU-Aufenthaltsfällen grundsätzlich die digitale Antragstellung, wo sie verfügbar ist.
Termin bei SIRI buchen
Bei einem erstmaligen Antrag auf ein EU-Aufenthaltsdokument ist grundsätzlich ein persönliches Erscheinen erforderlich. Nach einer Online-Antragstellung muss dieses persönliche Erscheinen nach den offiziellen Angaben innerhalb von 30 Tagen erfolgen.
EU-Aufenthaltsdokument erhalten
SIRI prüft die eingereichten Informationen. Ist die Aufenthaltsgrundlage erfüllt, erhalten Sie das EU-Aufenthaltsdokument. Dieses benötigen EU-Bürger, deren Aufenthalt auf den EU-Regeln beruht, anschließend typischerweise für die CPR-Registrierung.
Was kommt nach dem Hauskauf?
Beim Umzug eines deutschen EU-Bürgers nach Dänemark ist die praktische Reihenfolge häufig ungefähr so:
Die offizielle dänische Informationsseite Life in Denmark stellt den Ablauf für EU-/EWR-/Schweizer Bürger ebenfalls mit dem EU-Aufenthaltsdokument vor der CPR-Registrierung dar. Je nach International Citizen Service und persönlicher Situation können einzelne Schritte organisatorisch eng miteinander verbunden werden.
Warum ist SIRI für die CPR-Nummer so wichtig?
Die CPR-Nummer ist die persönliche dänische Registrierungsnummer. Sie spielt im Alltag eine zentrale Rolle – unter anderem bei Behörden, Gesundheitsversorgung und vielen weiteren praktischen Angelegenheiten.
Wenn Ihr Aufenthalt in Dänemark auf den EU-Regeln beruht, benötigen Sie für die CPR-Registrierung grundsätzlich Ihr EU-Aufenthaltsdokument. Genau deshalb ist SIRI für viele zuziehende deutsche Immobilienkäufer so früh im Prozess relevant.
- SIRI betrifft Ihr Aufenthaltsrecht nach den EU-Regeln.
- Das EU-Aufenthaltsdokument dient anschließend als wichtiger Nachweis für die CPR-Registrierung.
- Für CPR benötigen Sie zusätzlich unter anderem einen tatsächlichen Wohnsitz beziehungsweise einen Adressnachweis in Dänemark.
- Erst danach folgen viele weitere praktische Schritte im dänischen Alltag.
Kostet die SIRI-Anmeldung etwas?
Für die auf den offiziellen SIRI-Seiten beschriebenen EU-Aufenthaltsanträge als Arbeitnehmer oder als Person mit ausreichenden Mitteln wird derzeit keine Bearbeitungsgebühr erhoben.
Davon getrennt ist die Frage, ob Sie professionelle Unterstützung bei der Vorbereitung und Koordination wünschen.
SIRI-Unterstützung ohne Zusatzkosten in unserer Käuferberatung
Für Immobilien-DK endet die Begleitung nicht einfach mit der Unterschrift unter dem Kaufvertrag. Wenn Sie das gekaufte Haus als Teil Ihres Umzugs nach Dänemark nutzen, begleiten wir Sie auch beim nächsten praktischen Schritt.
Die praktische Unterstützung rund um SIRI ist bei Immobilien-DK im Rahmen unserer Käuferberatung ohne zusätzliche Kosten enthalten. Wir helfen dabei, den Ablauf verständlich zu machen, die für Ihre Situation relevanten Schritte einzuordnen und die Ansiedlung strukturiert weiterzuführen.
So wird aus dem reinen Immobilienkauf ein geordneter Übergang in das dänische System.
Was wird bei SIRI häufig falsch verstanden?
- „Ich habe ein Haus gekauft, also habe ich automatisch Aufenthaltsrecht.“ – Nein. Immobilienbesitz und Aufenthaltsgrundlage sind getrennte Fragen.
- „SIRI gibt mir meine CPR-Nummer.“ – Nein. SIRI bearbeitet in diesem Zusammenhang das EU-Aufenthaltsdokument; CPR wird anschließend über die zuständige Registrierung vorgenommen.
- „Als Deutscher brauche ich eine Arbeitserlaubnis.“ – EU-Bürger dürfen grundsätzlich ohne separate Arbeitserlaubnis in Dänemark arbeiten; für einen längeren Aufenthalt gelten jedoch die Regeln zur EU-Aufenthaltsregistrierung.
- „Jeder braucht dieselben Unterlagen.“ – Nein. Die Dokumentation hängt von Ihrer konkreten Aufenthaltsgrundlage ab.
Häufige Fragen zu SIRI
Ist SIRI automatisch notwendig, nur weil ich ein Haus in Dänemark kaufe?
Nein. Der reine Immobilienkauf löst nicht automatisch eine SIRI-Registrierung aus. Relevant wird SIRI insbesondere dann, wenn Sie tatsächlich nach Dänemark ziehen und dort nach den EU-Regeln längerfristig wohnen möchten.
Muss ein deutscher EU-Bürger persönlich bei SIRI erscheinen?
Bei einem erstmaligen Antrag auf ein EU-Aufenthaltsdokument ist grundsätzlich ein persönliches Erscheinen erforderlich. Bei einer Online-Antragstellung muss dies nach den offiziellen Angaben spätestens innerhalb von 30 Tagen erfolgen.
Kann ich zuerst CPR beantragen und mich später um SIRI kümmern?
Wenn Ihr Aufenthalt auf den EU-Regeln beruht, benötigen Sie für die CPR-Registrierung grundsätzlich ein EU-Aufenthaltsdokument. Deshalb steht SIRI in diesem Ablauf normalerweise vor CPR.
Bekomme ich ein EU-Aufenthaltsdokument allein aufgrund meines Hauses?
Nein. Entscheidend ist Ihre Aufenthaltsgrundlage nach den EU-Regeln, etwa Beschäftigung, Selbständigkeit, Studium, Familienstatus oder ausreichende eigene Mittel.
Hilft Immobilien-DK auch nach Abschluss des Hauskaufs weiter?
Ja. Die praktische Unterstützung rund um SIRI ist bei Immobilien-DK im Rahmen der Käuferberatung ohne zusätzliche Kosten enthalten.
Offizielle Quellen
Für diesen Artikel wurden ausschließlich offizielle dänische Behördeninformationen verwendet.
- New to Denmark / SIRI – Aufenthalt für EU-/EWR-/Schweizer Bürger
- SIRI – EU-Aufenthalt als Person mit ausreichenden Mitteln
- SIRI – Antrag und persönliches Erscheinen
- Life in Denmark – Aufenthalt für EU-/EWR-/Schweizer Bürger
Stand: August 2026. Aufenthaltsregeln hängen von der individuellen Situation ab und können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Informationen der zuständigen dänischen Behörden.
Sie kaufen ein Haus und möchten anschließend nach Dänemark ziehen?
Wir begleiten Sie nicht nur beim Immobilienkauf, sondern helfen Ihnen auch dabei, die nächsten Schritte der Ansiedlung verständlich und strukturiert anzugehen.

